1. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Errichtung des Härtefallfonds und Einsetzung einer Härtefallkommission im Straßenausbaubeitragsrecht
2. Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit – Gesetzentwurf geht in die Verbändeanhörung
3. Neuberufung einer beauftragten Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
4. Staatsregierung entsendet neue Mitglieder in den BR-Rundfunkrat, den BLM-Medienrat und den DLR-Hörfunkrat
5. Personalangelegenheiten
1. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Errichtung des Härtefallfonds und Einsetzung einer Härtefallkommission im Straßenausbaubeitragsrecht
Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird ein Konzept zur Errichtung eines Härtefallfonds und einer Kommission für Härtefälle im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erstellen. Das hat das Kabinett heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen. Damit wird ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung des Koalitionsvertrags auf den Weg gebracht. In der Arbeitsgruppe werden Experten der Innen-, Finanz- und Wirtschaftsressorts vertreten sein. Das Konzept soll bis Ende März 2019 dem Ministerrat vorgestellt werden. Der Fonds soll Härtefälle der Bürger aus den Jahren 2014 bis 2017 abfedern.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, „(..) einen Härtefallfonds in Höhe von 50 Mio. Euro im Jahr 2019 aufzulegen. Damit können Härtefälle für die Zeit ab 1. Januar 2014 abgefedert werden. Die Entscheidung darüber trifft eine noch einzusetzende Kommission“.
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2. Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit – Gesetzentwurf geht in die Verbändeanhörung
Ab dem 1. April 2019 sollen Eltern für die gesamte Kindergartenzeit ihrer Kinder um 100 Euro pro Monat entlastet werden. Der Freistaat wendet für die Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit im Jahr 2019 ca. 210 Mio. Euro und ab dem Jahr 2020 ca. 290 Mio. Euro auf. Gemeinsam mit dem Bayerischen Familiengeld setzt die Staatsregierung so ein starkes Signal für die Wertschätzung der Familien in Bayern.
In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der nun den betroffenen Kommunen und Trägern zur Anhörung zugeleitet wird.
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3. Neuberufung einer beauftragten Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Gemäß Art. 17 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird für die Dauer einer Legislaturperiode eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik berufen. Auf Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales soll Herr Holger Kiesel zum neuen „Beauftragen der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung“ für die Dauer der Legislaturperiode berufen werden. Herr Kiesel folgt Frau Irmgard Badura nach, deren Amtszeit zum 31. Oktober 2018 regulär endete.
Frau Badura hat sich in ihrer Amtszeit insbesondere für die Umsetzung der Barrierefreiheit sowie die Inklusion an Schulen eingesetzt. Zugleich leistete sie – etwa mit ihren Regionalkonferenzen „Miteinander vor Ort“ – einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
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4. Staatsregierung entsendet neue Mitglieder in den BR-Rundfunkrat, den BLM-Medienrat und den DLR-Hörfunkrat
Der Ministerrat hat heute beschlossen, als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung
- Staatsminister Dr. Florian Herrmann in den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR),
- Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo in den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und
- Staatsministerin Judith Gerlach in den Hörfunkrat des Deutschlandradios (DLR)
zu entsenden.
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5. Personalangelegenheiten
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung folgende Personalentscheidungen getroffen:
- Herr Ministerialdirektor Dr. Rolf-Dieter Jungk, derzeit Bevollmächtigter des Freistaats Bayern beim Bund und Leiter der Landesvertretung in Berlin, wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ernannt.
- Herr Ministerialdirigent Dr. Thomas Gruber, derzeit Abteilungsleiter an der Bayerischen Staatskanzlei, wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Ministerialdirektor an der Bayerischen Staatskanzlei ernannt.
Frau Staatsrätin Karolina Gernbauer wird ab dem 1. Januar 2019 zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei die Aufgabe als Bevollmächtigte des Freistaats Bayern beim Bund übernehmen.
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